Die Objektivierung von Urteilen in der institutionellen Kategorisierung von Schülern
Gegenstand des Teilprojekts ist eine Institution, die an der Erhärtung ihrer Humandifferenzierungen arbeitet. Die Schule setzt ihre Leistungsunterschiede (Noten) unter drei Vergleichbarkeit sichernden Bedingungen: Altersgleichheit (in Schulklassen), „Begabungsklassen“ (Schultypen) und Indifferenz gegen andere Unterscheidungen (etwa nach Geschlecht). Das Projekt fragt, wie diese klassifikatorische Praxis konkret vollzogen wird und wie die Schule an der Objektivität ihrer kontingenten Urteile über Leistungsklassen arbeitet. Es verfolgt u.a. interaktive Verstetigungen von Urteilen im Unterricht und in Kollegien, die Legitimation von Leistungsklassen durch Begabungstheorien, die materiale Härtung von Noten durch Zeugnisse und ihre habituelle Sedimentierung im Selbstbild von Schülern.